Zusammenfassung des Urteils 11 97 158: Obergericht
Der italienische Staatsbürger N.________ hat eine Rente der Invalidenversicherung beantragt aufgrund von gesundheitlichen Problemen, die seine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Ein Gutachter bestätigt verschiedene gesundheitliche Einschränkungen, darunter Probleme mit der Wirbelsäule und den Nerven im Nackenbereich. Trotzdem wird entschieden, dass er noch eine Arbeitsfähigkeit von 30 % im Werkstattbereich und 40 % in leichteren Tätigkeiten wie Verwaltung hat, was nicht ausreicht, um eine Rente zu erhalten. N.________ legt Rekurs ein und argumentiert, dass die Einschätzung seiner Arbeitsfähigkeit nicht korrekt sei. Es wird eine zusätzliche wirtschaftliche Untersuchung durchgeführt, bei der sein Geschäftspartner als Zeuge aussagt, dass N.________ seit einigen Jahren nicht mehr in der Lage ist, schwere Arbeiten zu verrichten. Trotzdem wird der Rekurs abgelehnt, da die Arbeitsfähigkeit immer noch unter dem erforderlichen Schwellenwert liegt. Es wird festgestellt, dass N.________ nur noch 5 bis 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hauptsächlich im administrativen Bereich, und dass sein Geschäftspartner die meisten mechanischen Arbeiten übernimmt.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | 11 97 158 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | I. Kammer |
Datum: | 13.07.1998 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | §§ 38, 211 und 214 ZPO. Der Grundsatz der Unmittelbarkeit erfordert, dass die Mehrheit derjenigen Mitglieder eines Richterkollegiums, die an der Hauptverhandlung anwesend waren, später auch an der Urteilsberatung bzw. -fällung mitwirken. Wurde die Zusammensetzung des urteilenden Gerichts den Parteien bekannt gegeben (z.B. an der Hauptverhandlung), sind ihnen Änderungen in jedem Fall mitzuteilen. |
Schlagwörter : | Richter; Hauptverhandlung; Parteien; Urteil; Richterinnen; Studer/Rüegg/; Eiholzer; Vorinstanz; Gericht; Verhandlung; Zusammensetzung; Studer/Rüegg/Eiholzer; Mehrheit; Beweisabnahme; Beurteilung; Richtern; Unmittelbarkeit; Grundsatz; Besetzung; Forderungsprozess; Richterkollegium; Parteivorträgen; Richterwechsel; Obergericht |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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